Kastration von Katzen ist Tierschutz und gesetzlich verpflichtend!

Im Frühjahr verlassen unsere Stubentiger die Ofenbank und werden zum Freigänger auf Brautschau/Bräutigamsuche. Obwohl es seit Jahren eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen gibt,

gibt es immer noch zu viele Katzen, die unkastriert ins Freie dürfen. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen geltendes Gesetz, sondern auch unverantwortlich. Nach einem halben Jahr können Katzen das erste Mal Nachwuchs bekommen. Wenn Katzen zweimal im Jahr vier bis sechs Junge werfen kann sich jeder denken wohin das führt: Viele freilaufende Katzen die sich dann, wie man bei uns sagt „eh verrennen“ – in Wirklichkeit aber elend zu Grunde gehen.

Wilde Katzen haben Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen dazu Parasiten und sie sie sind chronisch unterernährt. Als Tierarzt, Tierhalter und Tierliebhaber appelliere ich daher dringend an das Verantwortungsbewusstsein der Katzenhalter, zumal eine Kastration, also das Entfernen der Hoden oder der Eierstöcke,  auch weitere Vorteile mit sich bringt. Wenn die Tiere auf der Suche nach einem Partner nicht mehr so weite Strecken zurückzulegen, reduziert sich die Gefahr, überfahren zu werden, und es kommt seltener zu Verletzungen durch Revierstreitigkeiten. Außerdem entfällt, wenn frühzeitig kastriert wird, bei Katern meist das  Markieren, und bei weiblichen Tieren sinkt das Risiko von Gesäugetumoren oder einer Gebärmuttervereiterung.